Liebe Gäste,
wie manche von Ihnen vielleicht wissen hat der Berliner Senat aufgrund des Wohnungsmangels in der Stadt ein Zweckentfremdungsverbot erlassen. Dieses besagt u.a., dass Wohnraum nicht mehr für Ferienwohnungen genutzt werden darf. Es gab für diejenigen, die ihren Betrieb beim Bezirksamt angezeigt hatten eine Übergangsfrist, die am 30. April 2016 ausgelaufen ist. Danach ist ein Weiterführen des Betriebs nur noch mit Genehmigung statthaft, einen Bestandsschutz gibt es bislang nicht.
Aufgrund des enormen politischen Drucks - und nicht zuletzt hat die aktuelle Flüchtlingssituation dazu beigetragen - ist eine direkte Genehmigung durch das Bezirksamt eher unwahrscheinlich. Vielmehr haben sich alle FeWo-Betreiber auf eine juristische Auseinandersetzung eingestellt (oder bereits aufgegeben). Dies kostet viel Zeit, Geld und Nerven, und der Ausgang ist ungewiss.
Auch ich hatte mich entschlossen, diesen Weg zu gehen und mithilfe eines Anwalts auf Genehmigung zu drängen. Wie gesagt, bis zum endgültigen Urteil kann viel Zeit verstreichen...

Was bedeutet das nun für Sie?
Ich habe meine Belegungskalender wieder freigeschaltet. Sie können also wie vorher auch eine Anfrage stellen und reservieren.
In der Zeit der Antragstellung, des Widerspruchs bzw. der Klageeinreichung ist davon auszugehen, dass der Weiterbetrieb geduldet wird. Es gibt aber leider auch eine klitze-kleine Möglichkeit, dass ein negativer Bescheid mit sofortiger Durchsetzbarkeit erlassen wird, was bedeutet, dass der Ferienwohnungsbetrieb mit sofortiger Wirkung einzustellen ist. Wie gesagt, die Wahrscheinlichkeit hierfür ist sehr gering, kann aber zur Folge haben, dass ich eine Buchung aufgrund dieser Durchsetzbarkeit wieder stornieren muss. Ich habe daher die AGB (6. Rücktritt) so geändert, dass eine Stornierung von beiden Seiten bis 1 Monat vorher kostenfrei möglich ist.

Dies sollten Sie wissen!
Tipp: Sie können sich ggf. absichern, indem Sie parallel ein Hotel buchen, welches auch kurzfristig wieder kostenfrei storniert werden darf. Nur dürfen Sie die Abbestellung dann nicht vergessen! ;-)
Ich werde sicherlich in den kommenden Monaten Erfahrungen sammeln und ein Gefühl für die Situation kriegen. Sie können mich gerne diesbezüglich kontaktieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!


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Update 1:
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Im August 2015 hat das Verwaltungsgericht Berlin das Zweckentfremdungsverbot im Wesentlichen bestätigt. Die Gegenseite, also mehrere Ferienwohnungsbetreiber, sind postwendend in Berufung gegangen.
Inwieweit das Bezirksamt bis zum folgenden Urteil auf einen Stopp verzichtet oder diesen aussprechen würde, war nicht absehbar. Ich konnte daher Buchungen weit im voraus nur unter Vorbehalt annehmen, habe aber weitergemacht.


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Update 2:
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Die nächsthöhere Instanz, das Oberverwaltungsgericht Berlin, hat nun am 6.4.2017 etwas differenzierter geurteilt und sieht Teile des Gesetzes als potentiell verfassungswidrig an. Es hat den Fall daher an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weitergereicht.
Nach Einschätzung der Juristen ist allerfrühestens in 2018 mit einem endgültigen Urteil zu rechnen; bis dahin sind die FeWo-Betreiber relativ sicher, da ansonsten auf den Senat u.U. gravierende Schadenersatzansprüche zukommen könnten.
Ich mache also weiter und nehme Buchungen an.

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Update 3:
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Februar 2018: Der von meinem Anwalt eingebrachte Moratoriumsantrag wurde seitens des Bezirksamts gebilligt, d.h. es gibt ein Stillhalteabkommen bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Wann diese Entscheidung vorliegen wird ist bislang noch nicht absehbar. Ich freue mich, dass ich erst einmal weiter vermieten kann.